DSGVO-konformes E-Mail-Tracking im Jahr 2026
TraXmark Team · 12.8.2026
DSGVO-konformes E-Mail-Tracking im Jahr 2026
Die EDPB-Leitlinien 2/2023 unterwerfen Tracking-Pixel und getrackte URLs klar dem ePrivacy-Recht. „DSGVO-konform" als Werbeslogan reicht nicht — es braucht echte Mechanismen.
Was konformes Tracking wirklich erfordert
- Einwilligungsnachweise: Quelle und Zeitstempel jeder Einwilligung
- Empfänger-Privatsphäreportal: Opt-out vom Tracking, Datenexport, Löschersuchen
- Datenminimierung: pseudonymisierte IPs, keine E-Mail-Adressen in Tracking-Tokens oder URLs
- Aufbewahrungsfristen: Rohereignisse zeitlich begrenzt, danach aggregiert oder gelöscht
- Transparenz: Empfänger müssen über das Tracking informiert werden
Wie TraXmark das umsetzt
Jedes Ereignis wird beim Eingang pseudonymisiert. Tokens enthalten keine PII. Suppression-Listen werden vor jedem Versand beachtet, und das Privatsphäreportal bedient DSGVO Art. 15/17 per Self-Service.
Tracking, das Privatsphäre respektiert, ist keine Einschränkung — es ist das Produkt.